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Baum- und Strauchschnittabfuhr

Abgeschlossenes Event

Der Baubetriebshof bittet darum, das Schnittgut mit Naturfaserschnur zusammenzufassen und gut sichtbar an den Fahrbahnrand zu legen. Die maximale Bündellänge von höchstens 1,20 Meter sollte dabei nicht überschritten werden. Zum Strauchschnitt gehören ausschließlich Äste, die einen Durchmesser von zwölf Zentimetern nicht übersteigen. Andere Gartenabfälle wie Laub, Staudenschnitt und Wurzelwerk werden nicht abgefahren. Außerdem ist ein Abtransport nur für eine Menge von maximal 1,5 Kubikmetern Schnittgut pro Grundstück möglich.

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