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Aus gegebenen Anlass und auf Grund zahlreicher Anfragen an unseren Ortsvorsteher Thomas Morfeld lesen Sie nachstehend die offizielle Stellungnahme der Stadt Lippstadt zu dem Thema Hecken im eigenen Garten.

Immer wieder taucht die Frage auf: Bis wann und ab wann darf ich meine Hecke schneiden?
Besonders die dichten Hecken in Privatgärten bieten Vögeln und anderen Tieren wichtige Deckung nicht nur vor natürlichen Feinden, wie Elstern und Eichhörnchen, sondern auch vor Hauskatzen, die in vielen Gärten häufig auftauchen. Damit sind besonders die Hecken aus einheimischen Gehölzen ideale Brutreviere und werden von der Vogelwelt in den sonst so „aufgeräumten“ Städten und Dörfern zahlreich angenommen. Um die Vogelbrut zu schützen, trifft das Landschaftsgesetz (Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft) im § 64 folgende Regelung:

Es ist verboten,
1. ….die Bodendecke auf Feldrainen, Böschungen, nicht bewirtschafteten Flächen und an Straßen- und Wegrändern abzubrennen, zu beschädigen, zu vernichten oder mit chemischen Mitteln niedrig zu halten. Pflegemaßnahmen und die bestimmungsgemäße Nutzung bleiben unberührt.

2. ….in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Unberührt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen,

3. ….Bäume mit Horsten zu fällen oder Felsen oder Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen zu besteigen.

Richtiger Schnittzeitpunkt
Der Schnitt von Hainbuchenhecke, Buchshecke, Ligusterhecke, usw. erfolgt am günstigsten im Frühling. Damit die Hecken nicht zu lange unnatürlich gestutzt aussehen sollte kurz vor dem Austreiben geschnitten werden. Außerdem wird zu dieser Zeit das Brutgeschäft noch nicht gestört.
Eine Ausnahme stellen Blütenhecken dar. Diese sollten erst direkt nach der Blüte geschnitten werden, da die Blütenanlagen, die im vergangenen Jahr in den Knospen angelegt wurden, sonst abgeschnitten werden.

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